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Die Mindestanforderungen an die Effizienz von Ventilatoren, die seit 2015 in der Ventilatorverordnung aus der Ökodesignrichtlinie (ErP2015) festgeschrieben sind, werden 2026 verschärft.
Die aus der Ökodesign-Richtlinie abgeleitete Ventilatorverordnung wurde 2024 revidiert und unter der Nummer 2024/1834 veröffentlicht. Diese neue Fassung der Ventilatorverordnung ist bekannt als ErP2026. Im Rahmen dessen werden die sei 2015 geltenden Mindestanforderungen an die Effizienz von Ventilatoren verschärft, mit Anwendung ab 2026 bzw. 2027.
Gemessen wird dabei das Gesamtsystem aus Rotor, Motor und Stator. Werden diese Komponenten von unterschiedlichen Anbietern eingekauft, muss der Gerätehersteller selbst für den Nachweis der EG-Konformität sorgen.
Sparen Sie sich aufwendige Messungen und unnötigen Papierkram! Als führender Hersteller bietet Ihnen ebm‑papst vollständige Ventilatoren aus einer Hand – zum sofortigen Einbau in Ihre Anwendung. Damit übernehmen wir die Verantwortung für die Richtigkeit der Effizienzangaben und liefern Ihnen die erforderliche EG-Konformitätserklärung gleich dazu.