ebm‑papst bekennt sich zur verantwortungsvollen Unternehmensführung. Daher hat die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben bei ebm‑papst höchste Priorität. Ein offener Umgang mit Schwächen und Fehlern hilft bei der frühzeitigen Identifikation von notwendigen Schritten und Maßnahmen, um Reputations- und Vermögensschäden von ebm‑papst, den Mitarbeitenden und Geschäftspartnern abzuwenden.
Das webbasierte und zertifizierte Hinweisgebersystem BKMS® Incident Reporting steht allen Mitarbeitenden und Geschäftspartnern der ebm‑papst Gruppe sowie jeder anderen Person rund um die Uhr und ortsunabhängig zur Verfügung, um Compliance-Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und organisationsinterne Regeln zu melden. Ferner ermöglicht das vorliegende System auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln von ebm‑papst im eigenen Geschäftsbereich, unseren Geschäftspartnern oder Zulieferern in den Lieferketten entstanden sind.
Sie können Ihren Hinweis anonym oder unter Nennung Ihrer Kontaktdaten abgeben. Da wir die offene Kommunikation suchen, möchten wir Sie ermutigen, bei Hinweisen Ihren Namen zu nennen. Wir werden Ihre Angaben in jedem Fall streng vertraulich behandeln und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Es fallen zu keinem Zeitpunkt Kosten für die Übermittelung von Beschwerden und Hinweisen an.
Hier können Sie Ihren Hinweis abgeben:
Hinweisgebersystem*: https://www.bkms-system.com/ebmpapst
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Auf der Startseite finden Sie Informationen zur Abgabe und dem Umgang mit Hinweisen.
Zur Funktionsweise des Hinweisgebersystems finden Sie weitere Informationen auf der Homepage der Business Keeper GmbH, Deutschland.
Auch möchten wir Sie ebenfalls über die vom Bund bereitgestellten externen Meldestellen informieren. Die zentrale externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz ist unter BfJ - Hinweisgeberstelle* zu finden. Auch steht Ihnen neben dieser, die externe Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (zum Meldesystem)* sowie die externe Meldestelle des Bundeskartellamts (zum Meldesystem)* zur Verfügung. Eine genaue Zuständigkeitsaufteilung der Meldestellen ist ebenfalls auf der Homepage des Bundesamts für Justiz zu finden.